Volljurist*in (m/w/d) im Dezernat 34 Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Auslän

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Job Description Schauen Sie sich die Aufgabenübersicht unten an Wenn Sie überzeugt sind, dass Sie die richtigen Fähigkeiten und Erfahrungen haben, bewerben Sie sich noch heute. Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 3 „Integriertes Rückkehrmanagement“ am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Volljurist*in (m⁠/⁠w⁠/⁠d) im Dezernat 34 „Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen" auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen.

Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig.

Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“.

Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.

Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. xmdgtar Mit Sicherheit.“

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