W3-Professur für Pädagogik und Didaktik im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklun

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg ·

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W3-Professur für Pädagogik und Didaktik im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Ihre Aufgaben

Vertretung des Fachgebietes Pädagogik und Didaktik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Forschung und Lehre Lehre (9 SWS) im Lehramt Sonderpädagogik und in den sonderpädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen; es wird begrüßt, wenn Veranstaltungen sowohl in deutscher als auch englischer Sprache gehalten werden Betreuung der schulpraktischen Studien im Umfang von 4 Wochenstunden in der Vorlesungszeit Mitwirkung bei Prüfungen Engagement in der Selbstverwaltung der Hochschule, einschließlich der aktiven Mitgestaltung der ganzheitlichen Entwicklung der Hochschule, z.

B. durch Beteiligung an der Gremien- und Kommissionsarbeit, Mitwirkung in der wissenschaftlichen Weiterbildung, bei der Konzeption sowie Weiterentwicklung von Studienangeboten Einwerbung von Drittmitteln und regelmäßige Publikationstätigkeiten

Ihr Profil

Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Lehramt, Magister/Master) in der Sonderpädagogik oder vergleichbaren Studiengängen mit klarem Bezug zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, nachzuweisen durch eine einschlägige in der Regel herausragende Promotion sowie eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen Hochschuldidaktische Eignung, in der Regel nachzuweisen durch Erfahrungen in der Lehre und eine insgesamt positive Lehrevaluation Einschlägige qualitativ hochwertige wissenschaftliche Publikationen Schulpraxis nach § 47 Abs.

3 LHG BW Von Vorteil sind: Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln und der Leitung von Forschungsprojekten Erwünscht sind: Ausgeprägte Sozial- und Führungskompetenzen, Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Veränderungen aktiv zu gestalten Im Übrigen gelten die in §§ 46 und 47 Landeshochschulgesetz BW genannten Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasst

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