Hospizleitung / Geschäftsführung

Kinder- und Jugendhospiz ·

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Die Hospizleitung / Geschäftsführung trägt die fachliche, personelle, organisatorische und wirtschaftliche Mitverantwortung für die Sicherstellung und Weiterentwicklung des Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes Osthessen e.

V. „Kleine Helden“. Ziel ist es, schwerstkranke und lebensverkürzend erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Eltern, Geschwister und weitere Bezugspersonen verlässlich, fachlich qualifiziert und bedarfsgerecht zu begleiten.

Darüber hinaus gehören die Begleitung von Familien in Abschieds- und Trauersituationen sowie die Weiterentwicklung entsprechender Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Aufgabenbereich.

  • Fachliche und organisatorische Verantwortung:
  • Sicherstellung und Weiterentwicklung der ambulanten Kinder- und Jugendhospizarbeit
  • Umsetzung der gesetzlichen, vertraglichen und förderrechtlichen Anforderungen
  • Organisation und Weiterentwicklung der ambulanten Begleitungsangebote
  • Sicherstellung einer fachgerechten Aufnahme und Beratung von Familien
  • Bedarfsgerechte Planung und Koordination der Begleitungen
  • Entwicklung und Überwachung verbindlicher Arbeitsabläufe
  • Sicherstellung einer fachgerechten Dokumentation
  • Begleitung der Kinder, Jugendlichen und Familien:
  • Beratung und Begleitung von Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Psychosoziale Unterstützung der Eltern und Bezugspersonen
  • Begleitung von Geschwisterkindern
  • Unterstützung in Belastungs-, Krisen-, Abschieds- und Sterbesituationen
  • Trauerbegleitung nach dem Tod eines Kindes, Jugendlichen, Elternteils oder einer anderen engen Bezugsperson
  • Einzel- und Familienberatung
  • Vermittlung ergänzender Hilfs- und Unterstützungsangebote
  • Koordination:
  • Klare Aufgaben- und Verantwortungsverteilung innerhalb der Koordination
  • Sicherstellung der fachlichen Voraussetzungen der Koordinationsfachkräfte
  • Überwachung der Begleitungs- und Einsatzstrukturen
  • Fallbesprechungen und fachliche Reflexion
  • Ehrenamtliche Hospiz- und Familienbegleitung:
  • Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher Mitarbeitender
  • Organisation und Durchführung der erforderlichen Qualifizierung
  • Fachliche Begleitung während der Einsätze
  • Supervision und Reflexionsangebote
  • Ausbildung und Qualifizierung:
  • Planung der Ausbildungsangebote
  • Sicherstellung geeigneter Ausbildungsinhalte
  • Organisation der Ausbildungsabläufe
  • Dokumentation der Teilnahme und Qualifikationen
  • Personalführung im ambulanten Bereich:
  • Strukturierte Einarbeitung
  • Mitarbeitergespräche
  • Aufgaben- und Zielvereinbarungen
  • Fortbildungsplanung
  • Sicherstellung eines respektvollen und professionellen Arbeitsumfeldes
  • Fördermittel und Finanzierung des ambulanten Bereichs:
  • Vorbereitung und Begleitung der jährlichen Förderanträge
  • Überwachung von Bewilligungen und Verwendungsnachweisen
  • Zusammenarbeit mit Kostenträgern, Buchhaltung und weiteren zuständigen Stellen
  • Qualitätsmanagement:
  • Pflege und Weiterentwicklung des QM-Systems
  • Datenschutz und Schweigepflicht
  • Beschwerdemanagement
  • Krisen- und Notfallmanagement
  • Netzwerk- und Kooperationsarbeit:
  • Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendärzten, Kinderkliniken und Krankenhäusern, Palliativmedizinern, spezialisierten ambulanten Palliativversorgungsteams, Pflegediensten, therapeutischen Einrichtungen, Beratungsstellen, Schulen und Kindertagesstätten, Jugendhilfe und sozialen Diensten, Trauerbegleitungsangeboten, anderen Hospizdiensten und Hospizen, regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken
  • Öffentlichkeitsarbeit und Gewinnung Ehrenamtlicher:
  • Gewinnung neuer ehrenamtlicher Begleiterinnen und Begleiter
  • Informationsveranstaltungen
  • Unterstützung von Spenden- und Fundraisingmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Presse und Medien
  • Verbindung zwischen ambulantem Dienst und „Haus Maria“:
  • Entwicklung gemeinsamer fachlicher Grundsätze
  • Gestaltung verlässlicher Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Begleitung
  • Nutzung sinnvoller Synergien
  • Gesamtverantwortung – ambulant und stationär:
  • Sicherung, Führung und Weiterentwicklung des bestehenden Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes
  • Konzeption, Aufbau, Personalentwicklung, wirtschaftliche Vorbereitung, Inbetriebnahme und spätere Weiterentwicklung des stationären Kinder- und Jugendhospizes
  • Sicherstellung und Weiterentwicklung der ambulanten Kinder- und Jugendhospizarbeit
  • Umsetzung der jeweils geltenden gesetzlichen, vertraglichen und förderrechtlichen Anforderungen
  • Sicherstellung der erforderlichen Strukturen im Zusammenhang mit § 39a SGB V und den jeweils geltenden Rahmenvereinbarungen
  • Organisation und Weiterentwicklung der ambulanten Begleitungsangebote
  • Sicherstellung einer fachgerechten Aufnahme und Beratung von Familien
  • Bedarfsgerechte Planung und Koordination der Begleitungen
  • Sicherstellung verlässlicher Erreichbarkeits- und Vertretungsstrukturen
  • Entwicklung und Überwachung verbindlicher Arbeitsabläufe
  • Sicherstellung einer fachgerechten Dokumentation
  • Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Angebote
  • Sicherstellung der fachlichen Voraussetzungen der Koordinationsfachkräfte
  • Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen durch Kostenträger oder andere zuständige Stellen
  • Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher Mitarbeitender
  • Organisation und Durchführung beziehungsweise Begleitung der erforderlichen Qualifizierung
  • Sicherstellung geeigneter Ausbildungsinhalte
  • Personalbedarfsplanung und Personaleinsatzplanung
  • Sicherstellung verbindlicher Zuständigkeiten
  • Vorbereitung und Begleitung der jährlichen Förderanträge
  • Pflege und Weiterentwicklung des QM-Systems
  • Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendärzten, Kinderkliniken und Krankenhäusern, Palliativmedizinern, spezialisierten ambulanten Palliativversorgungsteams, Pflegediensten, therapeutischen Einrichtungen, Beratungsstellen, Schulen und Kindertagesstätten, Jugendhilfe und sozialen Diensten, Trauerbegleitungsangeboten, anderen Hospizdiensten und Hospizen, regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken
  • Information über die Angebote der „Kleinen Helden“
  • Gewinnung neuer ehrenamtlicher Begleiterinnen und Begleiter
  • Mitwirkung an Social-Media- und Informationskampagnen
  • Entwicklung gemeinsamer fachlicher Grundsätze zwischen ambulantem und stationärem Bereich
  • Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
  • Supervision und Reflexionsangebote
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